Zur ITB präsentiert das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB ) mit Unterstützung des Dehoga-Bundesverbandes und des IHA ein Handbuch zur Barrierefreiheit. Dieses erläutert die Kriterien der bundesweiten Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe und informiert über barrierefreies Planen und Bauen in Hotellerie und Gastronomie.
Berlin – Tipps zur Umsetzung der Anforderungen der Zielvereinbarung, Illustrationen und Checklisten sowohl im Handbuch als auch auf der beiliegenden CD-ROM sollen die korrekte Kennzeichnung barrierefreier Angebote erleichtern. Mit Hilfe der CD können Gastronomen, Hoteliers und Planer zuverlässig prüfen, ob ihr Betrieb mit einem Signet der Zielvereinbarung gekennzeichnet werden kann. Die Signets der Kategorien A bis D beziehen sich auf spezielle Angebote für gehbehinderte Gäste, für Rollstuhlfahrer, für sehbehinderte und blinde Gäste sowie für schwerhörige und gehörlose Gäste. Ein fünftes Signet (Kategorie E) kann eingesetzt werden, wenn ein gastgewerblicher Betrieb die Anforderungen an Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten erfüllt. Geschrieben wurde das Handbuch von Dipl.-Ing. (FH) Architekt Gerd J. Oberheid (Interessenvertretung selbstbestimmt leben in Deutschland – ISL), Dr. Volker Sieger und Annerose Hintzke (Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH – IbGM), Guido Frank (Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle – NatKo) und Hans-Karl Peter (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband – DBSV).
Während der ITB ist das Handbuch an den Gemeinschaftsständen des Dehoga-Bundesverbandes und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) sowie der NatKo und des DBSV kostenlos erhältlich. Es kann zudem über die Geschäftsstelle des BKB in Berlin (Tel. 030 / 3 00 23 10 10) bezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.barrierefreiheit.de/veroeffentlichungen.html#barrierefreie_hotellerie