Verbraucher können AnwĂ€lte auf Schadensersatz verklagen, die fĂŒr Betreiber sogenannter Abofallen auftreten. Das hat das Amtsgericht Marburg in einem aktuellen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Nutzer kostenlose Software herunterladen wollen, war aber auf ein Abo-Angebot hereingefallen und sollte fĂŒr ein zweijĂ€hriges Abonnement insgesamt 192 Euro zahlen, die der Anwalt des Betreibers bei ihm eintreiben wollte. Der Verbraucher drehte daraufhin den SpieĂ um und verklagte den Anbieter und den Mahn-Anwalt, bei dem es sich nach Informationen der Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung um den einschlĂ€gig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank handeln soll, erfolgreich auf Schadensersatz.
Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Tatsache, fĂŒr den Download einer an sich im Internet kostenlos erhĂ€ltlichen Software ein Abonnement abschlieĂen zu mĂŒssen, so weit vom jeweiligen Vorstellungsbild des Nutzers entfernt liege, dass hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden mĂŒsse. Der Anwalt als „Organ der Rechtspflege“ hĂ€tte – so das Gericht – wissen mĂŒssen, dass es sich um versuchten Betrug handele und habe sich daher der Beihilfe zum Betrugsversuch schuldig gemacht, wenn er das Inkasso fĂŒr eine „offensichtliche Nichtforderung“ betreibe.
Alle Details zur UrteilsbegrĂŒndung des Gerichts finden Sie in unserer ausfĂŒhrlichen Meldung zum „Abo-Fallen-Urteil“ des Amtsgerichts Marburg.