Hinsichtlich privater Internetanschlüsse hat sich zur Störerhaftung mittlerweile eine herrschende Auffassung in der Rechtsprechung herausgebildet. Im Fall von Anbietern, die einen Internetanschluss im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung stellen, gibt es jedoch bisher kaum Rechtsprechung. Nun hat das Landgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 25.11.2010 (Az.: 310 O 433/10) entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet, wenn er den Internetzugang zuvor nicht in zumutbarer Weise gesichert hat, etwa durch Sperrung der beim Filesharing erforderlichen Ports. (weiterlesen …)
-
Neueste Beiträge
- Teamgeist und Verantwortungsübernahme prägten den2. Bremerhavener Azubitag in der Hotellerie
- Neue Übernachtungsoptionen im Chiemgau
- Veränderungen in der Geschäftsführung der DSR Hotel Holding
- Jufa-Hotel Wangen im Allgäu wiedereröffnet
- Leonardo Hotels übernimmt den Badischen Hof in Baden-Baden
- Maritim meldet erfolgreiches Geschäftsjahr
- Deutschsprachige Veranstaltungsbranche tauscht sich im Landgut Stober zu Nachhaltigkeit aus
- Thomas Wrubel ist neuer Hoteldirektor in Bad Gögging
- Dorint Am Goethepark Weimar zählt zu den besten Stadthotels Deutschlands
- Dorint Hotelgruppe hisst wieder die Flagge in Bad Neuenahr
Archive
Kategorien