KARLSRUHE. Die Rauchverbote in Baden-WĂĽrttemberg und Berlin sind verfassungswidrig . Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und TĂĽbingen sowie eines Disco-Betreibers aus Heilbronn stattgegeben. Die Regelungen bleiben vorerst allerdings in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden.
Wirte von Kneipen ohne Speisenangebot, mit nur einem Raum und einer Fläche unter 75 Quadratmeter können bis dahin aufatmen. Vorausgesetzt, sie bewirten keine Gäste unter 18 Jahren, darf dort ab sofort wieder geraucht werden. Auch in Discotheken werden die derzeit geltenden Regelungen gelockert. In abgetrennten Räumen ohne Tanzfläche darf bis Ende 2009 geraucht werden – vorausgesetzt, es werden keine Gäste unter 18 Jahren eingelassen.
Grundsätzlich attestierte das Gericht dem Schutz von Nichtrauchern bzw. Passivrauchern zwar eine übergeordnete Wichtigkeit, nahm aber Anstoß an der formellen Umsetzung und den vielen Ausnahmeregelungen. In Baden-Württemberg und Berlin ist wie in den meisten Bundesländern das Rauchen in abgetrennten Extraräumen beispielsweise erlaubt. Für Discotheken gilt diese Regelung allerdings nicht. Folgerichtig sahen sich die Wirte der Einraumkneipen gegenüber großen Gaststätten benachteiligt, ebenso die Betreiber von Discotheken.
Für DEHOGA-Präsident Ernst Fischer und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges, die dem Prozess beiwohnten, ist das heutige Urteil eine Bestätigung ihrer Bemühungen um wirtschaftliche Gerechtigkeit: Im vierten Quartal 2007 ging der Umsatz in Kneipen und Discos in Bundesländern mit Rauchverbot im Vergleich zum Vorjahresquartal um ganze 14 Prozent zurück.