Steigenberger mit eigener Informationsseite zum Pharmakodex

Frankfurt – Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen groben Überblick ĂŒber die Regelungen in den relevanten Paragrafen im Kodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle fĂŒr die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V.“ und des Vereins „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) e.V.“ und den Einfluss dieser Bestimmungen auf die Planung Ihrer Veranstaltung geben.

Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Kriterien zur Auswahl eines „kodexkonformen“ Veranstaltungsortes. Bitte beachten Sie jedoch, dass der FSA e. V. und der AKG e.V. keine konkrete Kategorisierung von bestimmten Hotels als kodexkonform vornehmen.

Vielmehr entscheiden die sogenannten Spruchkörper des FSA beziehungsweise der AKG unter anderem ĂŒber die Vereinbarkeit eines Veranstaltungsorts mit den Regelungen des jeweiligen Pharma-Kodex – immer unter Zugrundelegung der jeweiligen UmstĂ€nde des Einzelfalles.

Aus diesen GrĂŒnden obliegt die PrĂŒfung und Beurteilung der „Pharma-Kodex-KonformitĂ€t“ der einzelnen Hotels und Veranstaltungsorte in jedem Einzelfall ausschließlich dem veranstaltenden Pharmaunternehmen beziehungsweise einem mit der Organisation beauftragten Dritten.

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